Ausgabe November 2015

AUSZUG AUS DEM INHALT:

TITELTHEMA
Innendämmung im Detail – Flanken nicht vergessen
Bei einer Gebäudesanierung sind die jeweils geltenden Bestimmungen zur Energieeinsparung und zum Mindestwärmeschutz bzw. klimabedingten Feuchteschutz einzuhalten. Eine Innendämmung ist nur dann zu empfehlen, wenn aus gestalterischen Gründen, wirtschaftlichen Zwängen oder dem Denkmalschutz keine Dämmung der Außenwände zugelassen wird. Kommt sie zum Einsatz, darf vor allem das Wärmebrückenproblem an den Flanken nicht unterschätzt werden.

SANIERUNGSPROJEKT
Energetische Sanierung und Aufstockung mit Auszeichnung – Tragende Argumente für die Holzbauweise
Eine umfassende energetische Sanierung, ergänzt durch eine ungewöhnliche Aufstockung, macht ein Nachkriegsgebäude aus den frühen 1950er-Jahren in Aachen energetisch wieder fit. Mit der gewählten Holzbauweise ließ sich das Gebäude optisch außergewöhnlich, ökologisch sinnvoll und wirtschaftlich auf ein modernes Niveau bringen. Das Projekt wurde mit einer Anerkennung durch den Deutschen Holzbaupreis 2015 ausgezeichnet.

ENERGIEBERATUNG
Verantwortliche Baubegleitung zur Erfüllung des § 26 EnEV – Qualitätssicherung durch Experten
Qualitätssicherung ist unmittelbar mit der Kontrolle, ob die Vorgaben der Verordnungen eingehalten werden, in Zusammenhang zu bringen. Soll heißen, die recht hohen Erwartungen z. B. an die EnEV hinsichtlich der Unterstützung der Energiewende bzw. der Ausnutzung des vorhandenen Einsparpotenzials, ist eng mit der fachgerechten Umsetzung der technischen Maßnahmen verbunden. Wer kontrolliert aber nun die Einhaltung der Vorschriften?

Professionelles Energiemanagement – Kontinuierliche Verbesserung der Energieeffizienz
„Energieeffizient durch Energiemanagement“ – ob Unternehmen/Organisation, Kommune oder Hausbesitzer: Die Energiekosten sind ein stetig wachsender Posten in der Bilanz der Verbrauchssektoren. Um die Energiekosten nachhaltig zu senken, bedarf es deshalb ein auf den jeweiligen Anwendungsfall abgestelltes Energiemanagement.

GEBÄUDEHÜLLE
Bodentreppen und Flachdachausstiege (Teil 1) – Anspruchsvolle Bauphysik
Die EnEV fordert seit der Erstfassung im Jahr 2001, dass ungedämmte oberste Geschossdecken bestehender Gebäude nachträglich zu dämmen sind („Nachrüstverpflichtung“ für begehbare und nicht begehbare Decken, die Frist hierfür läuft am 31.12.2015 ab). Zudem fordert die EnEV, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig entsprechend den anerkannten Regeln der Technik abzudichten ist. Aufgrund der Forderungen wurden und werden die obersten Geschossdecken oder die Dachkonstruktionen selbst dämmtechnisch den Anforderungen aus der EnEV angepasst. Die Räume über den obersten Geschossdecken werden dadurch teilweise zu kalten Dachräumen.

ANLAGENTECHNIK
LED-Technologie – Wirtschaftliche und energieeffiziente Beleuchtung
Innerhalb weniger Jahre hat sich in der Lichttechnik eine grundlegende Umwälzung vollzogen: Die LED-Technik bietet so große Vorteile, dass sie bis zum Jahr 2020 wohl 75 % des Lichtmarkts ausmacht. Die größte Unwägbarkeit bei dieser Prognose ist nicht die Technik, sondern der „Faktor Mensch“. Fachplaner und Elektrofachleute bestätigen: Kunden verlangen LED. Faktoren wie Stromersparnis und lange Haltbarkeit sprechen auch eindeutig dafür, doch müssen sich auch die Fachleute noch mit vielen Details vertraut machen.

Lüftungsanlagen – Welcher Filter passt?
Allen Lüftungsanlagen ist gemein, dass sie einen oder mehrere Luftfilter enthalten. Sie dienen entweder als Geräteschutz, sind für die Sicherung einer geforderten Zuluftqualität zuständig oder sie wurden aus Umweltschutzgründen eingebaut. Die Wahl des richtigen Filters hängt daher von verschiedenen Kriterien ab.

RECHTLICHES
Aktuelle Auslegungsfragen des DIBt – Staffel 20 (Teil 4) – Praxisanwendung der EnEV
Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) Berlin veröffentlicht regelmäßig „Auslegungen zur Energieeinsparverordnung“, die konkrete Fragen und Antworten zur Anwendung der EnEV enthalten.

Ansprüche wegen Mängeln einer auf einem Dach montierten PV-Anlage – Vorsicht Verjährung
Das Oberlandesgericht Schleswig hat sich jüngst zur Frage der Verjährung von Ansprüchen wegen Mängeln einer auf einem Dach montierten PV-Anlage geäußert und – in Einklang mit der überwiegenden obergerichtlichen und höchstrichterlichen Rechtsprechung – deutlich gemacht, dass es sich nicht um ein Bauwerk handelt und daher die fünf􀁋ährige Verjährungsfrist für Mängelansprüche nicht gilt.

Des einen Leid ist des anderen Freud?!

Abgasmessungen von Heizanlagen sind in Deutschland gesetzliche Vorschrift. Ohne Wenn und Aber. Werden die zulässigen Werte überschritten, muss der Eigentümer handeln. Konkret bedeutet das eine Nachrüstung oder sogar eine Neuanschaffung. Manipulieren per Software: nicht möglich. Austricksen ausgeschlossen. Insbesondere deswegen, weil es die Rolle des Schornsteinfegers ist, die Einhaltung der Werte zu überprüfen. Dabei ist es völlig egal, ob es sich um einen Großkonzern oder den kleinen Häusle-Besitzer handelt – da bleibt die Bundesregierung hart.

Was die Abgaswerte von Automobilherstellern angeht, hat man das Gefühl, sie drückt eher ein oder auch beide Augen zu. „Die Manipulation von Abgaswerten ist weder neu noch beschränkt sich das auf Volkswagen. Das ist ein generelles Problem in der Automobilindustrie“, beschreibt Axel Friedrich die Lage. Er ist Verkehrsberater und früherer Leiter der Verkehrsabteilung im Umweltbundesamt. Das klingt ja fast, als hätte sich die Bundesregierung bereits damit abgefunden? Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) soll schon im Jahr 2011 mehrmals mit dem Bundesverkehrsministerium über manipulierte Abgas-Software gesprochen und sogar eindeutige Hinweise gegeben haben, wer die Abschalttechnik bei welchen Autos einsetzt. Da kann man schon ins Grübeln kommen…

Trotz allem – und ganz im Gegensatz zu den USA – bleiben deutsche Autobesitzer recht entspannt. „Es gibt schon ein paar Einzelne, die sich aufregen“, erzählt mir kürzlich ein Bekannter, der bei einem VW-Vertragshändler arbeitet. „Das erledigt sich allerdings meist ganz schnell wieder, sobald ich von ihnen wissen möchte, welche Abgaswerte ihr Wagen denn eigentlich haben sollte.“ Damit trifft er den Nagel auf den Kopf. Denn ganz ehrlich, ich kenne die Soll-Werte von meinem Auto auch nicht. Das Bewusstsein für Umwelt und Energieeffizienz steigt wohl nur äquivalent mit einer Förderung, sprich mit barem Geld.

Übrigens: In dem Land, in dem der VW-Skandal aufgedeckt wurde, bringt nur wenige Tage später der Elektroautopionier Tesla seinen neuen „effizienten und umweltfreundlichen“ SUV heraus. Zufall? Oder doch ein kluger PR-Schachzug? Sie bilden sich sicher ihr eigenes Urteil…

Schadstofffreie Grüße wünscht

Kathrin Hefele
Chefredaktion „EnEV im Bestand“
Dipl.-Ing. (FH), Architektur, Energieberaterin (TUD)