Ausgabe September | Oktober 2022

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AUSZUG AUS DEM INHALT:

TITELTHEMA
Recyclingfähige Wärmedämmverbundsysteme: Die Zukunft im Blick
Die Recyclingfähigkeit von Baustoffen hat inzwischen fast denselben Stellenwert wie das technische Leistungsspektrum der Materialien. Im Zuge der Lebenszyklusbetrachtung achten Planer, Architekten, ausschreibende Stellen und sonstige Auftraggeber bei der Materialwahl zunehmend auf Möglichkeiten der Wiederverwertung und Rückführung einzelner Komponenten in industrielle Produktionskreisläufe. Bei Wärmedämm-Verbundsystemen (WDVS) stellt das eine besondere Herausforderung dar. Was ist hier Status quo und wo geht die Reise hin?

REALISIERTE OBJEKTE
Magazin 3, Alte Saline, Bad Reichenhall: Kontrastreich saniert
Das denkmalgeschützte „Magazin 3“ zählt zu den interessantesten Gebäuden Bad Reichenhalls. Es gehört zum Areal der „Alten Saline“, die auf rund 24.000 m² Fläche direkt an Altstadt und Fußgängerzone anknüpft. Dank der vielfältigen Nutzungen erfährt das Ensemble große Aufmerksamkeit. In enger Zusammenarbeit mit den Behörden ging man besonders sensibel in Bezug auf Planung, Gestaltung und Ausführung der Bauaufgaben vor, um das kulturelle Erbe lebendig zu erhalten.

ENERGIEBERATUNG
Gebäudeenergiegesetz (GEG): Die Novelle 2023
Am 8. Juli 2022 haben Bundesrat und Bundestag dem „Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor” („Sommerpaket”) zugestimmt. Artikel 18a behandelt das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Die Novelle soll am 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Fokus auf Sanierung und erneuerbare Energien
Am 27. Juli 2022 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eine Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vorgelegt, um sie zu vereinfachen und stärker auf Sanierung sowie erneuerbare Energien auszurichten. Der erste Teil der neuen Förderbedingungen trat bei der KfW am Tag darauf in Kraft, der zweite beim BAFA am 15. August 2022.

Qualitätssiegel nachhaltiges Gebäude (QNG), Teil 1: Bauen in der Nachhaltigkeitsklasse
Der Bund fördert im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) seit dem 1. Juli 2021 Nachhaltigkeitsaspekte durch eine eigene „NH-Klasse“. Der nötige Nachweis für die Förderung erfolgt über die Vergabe des „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“. Ergänzte QNG-Anforderungen für den Neubau und die Komplettmodernisierung von Nichtwohngebäuden traten im Rahmen der Einführungsphase ab 20.04.2022 in Kraft. Was ist nun bei Wohn- und Nichtwohngebäuden zu beachten?

Gesünder Wohnen (Teil 2): Welche Zertifikate gibt es?
Aktuell befindet sich die Bau- und Immobilienwirtschaft in einer fundamentalen Lernkurve, wobei immer mehr bewusst wird, dass in den letzten Jahrzehnten weder zirkulär, noch enkeltauglich gebaut wurde. Durch die EU-Taxonomie, ESG-Goals und den Green Deal steigen sowohl das Problembewusstsein als auch die regulatorischen Anforderungen. Aufgrund der ESG-Kriterien werden „neue“ Maßgaben an Gebäude
gestellt, wonach u. a. verantwortungsvoll ökologisch sowie gesund gebaut und saniert werden soll.

GEBÄUDEHÜLLE
Klimaneutralität: Mammutaufgabe Gebäudesanierung
Die Sanierung von Bestandsgebäuden zählt zu den zentralen Schritten auf dem Weg zur Klimaneutralität. Um entsprechende Maßnahmen flächendeckend voranzutreiben, hat das Bundeswirtschaftsministerium beispielsweise auch die Fördermaßnahmen entsprechend reformiert. GEG Baupraxis stellt hierzu auf den folgenden Seiten verschiedene innovative Produkte und Systeme rund um die „Modernisierungsbereiche“ eines Gebäudes vor – von der Hülle bis hin zur Anlagentechnik.

IM GESPRÄCH
Im Gespräch mit Samuel Billot: Smart Metering – wie geht es weiter?
Um die Digitalisierung der Energiewende voranzutreiben, wurde bereits 2016 das Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen (kurz: Messstellenbetriebsgesetz) veröffentlicht. Hierin spielen v. a. Smart-Metering-Systeme eine große Rolle. Das Gesetz verpflichtete zum sukzessiven Einbau entsprechender Technologien, dann setzte ein Gerichtsurteil diesem „Roll-out“ ein Stopp. Über Hintergründe dazu, aber auch darüber, wie es mit der Digitalisierung nun weitergehen soll, hat GEG Baupraxis mit Samuel Billot, dem Chief Product Officer (CPO) der metr Building Management Systems GmbH, gesprochen.

ANLAGENTECHNIK
Grauwasserrecycling mit Wärmerückgewinnung: Energie und Wasser sparen ohne Komfortverzicht
Wasser- und Wärmerecycling in derselben Anlage, ohne Komforteinbuße. Was wie Wunschdenken aussieht, wird im Wohnungsbau bei einzelnen Objekten seit zehn Jahren mit Erfolg praktiziert: Die Mietnebenkosten sinken deutlich. Doch warum sollen Hausbesitzer investieren, wenn nur die Bewohner profitieren? Eine Apartmentanlage in Berlin mit 399 Einheiten für Studenten liefert hierauf eine Antwort.

RECHTLICHES
Streitfrage Geräuschimmissionen: Luft-Wärmepumpe nahe Wohnbebauung möglich?
Das Verwaltungsgericht Stuttgart ordnete jüngst die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen eine erteilte Baugenehmigung an, soweit diese die Errichtung und die Nutzung einer Wärmepumpe an dem vorgesehenen Standort zulässt.

Viel Lärm um zu wenig

So wird Deutschland wieder nicht versetzt. Laut dem Expertenrat für Klimafragen wird der Sektor Gebäude das Klassenziel in den Fächern Klimaschutz- bzw. CO2-Einsparziele auch 2023 nicht erreichen. Außer die vorgesehenen Maßnahmen des Sofortprogramms im Gebäudebereich werden weiter konkretisiert und die Voraussetzungen für eine schnelle und ambitionierte Umsetzung geschaffen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Bundes-ministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hatten am 13. Juli 2022 einen Maßnahmenkatalog vorgelegt, der Deutschland in puncto CO2-Einsparung wieder auf Kurs bringen soll. Grund hierfür war die Tatsache, dass der Gebäudesektor 2020 und 2021 die Klimaschutzziele aus dem Bundes-Klimaschutzgesetz nicht erreicht hatte. Nun besteht dringend Handlungsbedarf. Konkret sieht der Katalog elf Maßnahmen vor, darunter die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), die Anpassung der Bundesförderung für effiziente Gebäude, eine Richtlinie für die Bundesförderung Serielle Sanierung, eine Initiative öffentliche Gebäude, eine Bundesförderung für effiziente Wärmenetze, ein Aufbauprogramm Wärmepumpe, die Optimierung bestehender Heizungssysteme sowie ein Energieeffizienzgesetz.

Schon als das Sofortprogramm veröffentlicht wurde, räumte die Regierung ein, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen die Lücke erst bis 2030 schließen. In den Jahren 2022 bis 2026 würden die Jahresemissionsmengen voraussichtlich zunächst nicht eingehalten, in Summe solle aber ab 2028 bis 2030 eine Übererfüllung die Einhaltung der zulässigen Emissionsmenge für den Gesamtzeitraum (2022-2030) erreichen. Die letzten beiden Jahre sollen also ausgleichen, was acht Jahre an Defiziten eingefahren haben. Hoffen wir, dass das auch so eintritt, denn wie schwer es ist, in immer kürzer werdender Frist noch Schritte mit entsprechenden Ergebnissen zu ergreifen, zeigt sich bereits jetzt: Immer wieder werden in verschiedensten Bereichen Maßnahmen und Novellen angekündigt, dann heiß diskutiert und entweder nicht so umgesetzt, wie angekündigt, oder bald wieder gestoppt und geändert. In Summe ist es derzeit alles andere als leicht, den Überblick über geltende Gesetze, Fristen und Förderbedingungen zu bewahren. Dabei sollte doch mit den ganzen Aktionen u. a. auch erreicht werden, dass Planungen und Vorhaben einfacher und übersichtlicher werden. Insgesamt entsteht der Eindruck, dass zwar beherzt agiert, aber deutlich weniger beherzt entschieden und umgesetzt wird. So haben Bundesrat und Bundestag nicht alle Teile der vorgesehenen Novelle des GEG für 2023 übernommen. Die Absenkung der Neubauanforderungen auf das Niveau Effizienzhaus-55 wird z. B. nur primärenergetisch umgesetzt. Zudem wurden die ursprünglich vorgeschlagenen Anforderungen an die Gebäudehülle nicht übernommen und im Gebäudebestand – dem Bereich, in dem mitunter die meisten Effizienzpotenziale in puncto Energie und Klimaschutz liegen – wurden alle Änderungen ausgesetzt. Rein textlich bringt die GEG-Novelle 2023 also nicht so viele Änderungen. Was sie praktisch alles bewirkt, bleibt abzuwarten – ebenso, wie es insgesamt weitergeht.

Wir wünschen Ihnen weiterhin einen guten Überblick über den Gesetzes- und Vorschriftendschungel!

Ihr GEG Baupraxis-Team